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Wohn-Riester-Annuitätendarlehen

Da die Rente im Alter heute aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr sicher ist, ist die private Vorsorge wichtiger denn je. Als Teil der privaten Vorsorge wurde im Jahr 2000, als die gesetzliche Rentenversicherung reformiert wurde, die Riester-Rente geschaffen. Sie bietet allen förderberechtigten Personen die Möglichkeit, staatlich gefördert eine private Rente aufzubauen.

Zum förderberechtigten Personenkreis gehören neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Selbständigen auch Arbeitslose, Kindererziehende, geringfügig Beschäftigte sowie Bezieher von Vorruhestandsgeld und Krankengeld. Selbständige und Freiberufler können die Riester-Rente, sofern sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, nicht nutzen. Nur, wenn der jeweilige Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis gehört und ebenfalls eine Riester-Rente abgeschlossen hat, können auch Selbständige und Freiberufler in den Genuss der Riester-Förderung kommen.

Neben der Riester-Rente zählt auch Wohneigentum als Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Seit der Streichung der Eigenheimzulage wurde diese Altersvorsorgemöglichkeit jedoch nicht mehr gefördert. Um den privaten Wohnungsbau weiter zu fördern, hat sich die Bundesregierung im Frühjahr 2008 darauf verständigt, wieder eine Förderung für Wohneigentum anzubieten, und zwar in Verbindung mit der Riester-Rente. Hiermit wird wieder der Kauf oder der Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die vom Eigentümer selbst genutzt wird, gefördert.

Die Höhe der Zulage entspricht der Förderung der Riester-Renten-Verträge. Hier beträgt die jährliche Grundförderung 154 Euro, pro kindergeldberechtigtem Kind werden nochmals 185 Euro pro Jahr an Förderung gezahlt. Für Kinder, die erst ab 2008 geboren wurden, erhöht sich die Zulage pro Jahr auf 300 Euro.

Die DSL Bank, ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, wird als einer der ersten Anbieter in Kürze ein Annuitätendarlehen anbieten, mit dem die Wohn-Riester-Förderung genutzt werden kann. Förderberechtigt sind auch in diesem Fall die oben genannten Personen, zudem muss das Haus oder die Eigentumswohnung unbedingt selbst genutzt werden. Bei vermieteten Objekten wird die Wohn-Riester-Förderung nicht gewährt.

Bei dem Wohn-Riester-Darlehen handelt es sich um ein konventionelles Annuitätendarlehen, für das pro Monat eine gleichbleibende Rate gezahlt werden muss. Diese Rate wird sich innerhalb der Zinsbindungsfrist, die je nach Kundenwunsch zwischen 5-20 Jahren vereinbart werden kann, nicht ändern. Wichtig ist hierbei, dass das Endalter bei Kreditablauf maximal bei 68 Jahren liegen darf.

Vergeben wird das Wohn-Riester-Annuitätendarlehen ab einem Betrag von 25.000 Euro. Die Tilgung kann jeder Kreditnehmer selbst festlegen, sie muss jedoch anfänglich mindestens ein Prozent der Kreditsumme betragen. Gleichzeitig richtet die DSL Bank den Kreditnehmern die Möglichkeit ein, den vereinbarten Tilgungssatz ab dem dritten Jahr nach Vollauszahlung zwischen ein und fünf Prozent zu ändern. So können Immobilienbesitzer beispielsweise ihre monatliche Belastung während einer vorrübergehenden Einkommensminderung senken und anschließend erhöhen, um das Darlehen schneller zu tilgen. Eine schnelle Tilgung hat hierbei auch den Vorteil geringerer Gesamtkosten.

Die Förderbeträge, die Kreditnehmer über die Riester-Förderung erhalten, fließen beim Wohn-Riester-Annuitätendarlehen der DSL Bank als Sondertilgung in den Vertrag mit ein. Diese Sondertilgung verhilft den Kreditnehmern ebenfalls zu einer schnelleren Entschuldung.

Das Wohn-Riester-Annuitätendarlehen kann kostenlos beantragt werden. Auch Gebühren für den Abschluss des Darlehensvertrages fallen nicht an. Kreditnehmer müssen lediglich eine Jahresgebühr für Kontoführung von zwölf Euro einkalkulieren.

Zum Schluss wünschen wir all unseren Lesern hier ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2009.


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Kommentare

  1. Januar 18th, 2009 | 12:42

    [...] Baugeld Blog über Wohn Riester Annuitätendarlehen [...]

  2. Baugeld Redaktion
    August 30th, 2011 | 15:02

    Ab 01.09.2011 bis 30.09.2011 gewährt die DSL Bank einen Sollzinsabschlag von 0,20% auf ihre Riester-Annuitätendarlehen. Diese Aktion gilt für alle Neuabschlüsse im Aktionszeitraum und kann nicht mit allen anderen Sonderaktionen kombiniert werden.

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