Baugeld Blog

Infos zu Hypotheken Zinsen, Baugeld Konditionen etc…

ING-DiBa mit neuem Sondertilgungsrecht

Baugeld zur Immobilienfinanzierung wird in den häufigsten Fällen in Form eines klassischen Annuitätendarlehens vergeben. Ein Kennzeichen dieser Immobilienfinanzierungen ist die Zinsbindungsfrist, die je nach Wunsch des Darlehensnehmers zwischen 5-20 Jahre ausfallen kann. Während dieser Zinsbindungsfrist sind der Baugeld-Zins und somit die Darlehensrate unveränderlich, gleichzeitig haben Darlehensnehmer aber auch keine Möglichkeit, das Baugeld vorzeitig zurückzuzahlen. Erst nach dem Ende der Zinsbindung ist die Tilgung der Immobilienfinanzierung möglich. Einige Anbieter gewähren lediglich Sondertilgungsmöglichkeiten, die jedoch auf 5-10% der Darlehenssumme pro Jahr begrenzt sind.

Die ING-DiBa, eine der erfolgreichsten Direktbanken in Deutschland, bietet ihren Darlehensnehmern ab dem 02.02.2009 im Rahmen ihrer Baufinanzierungsdarlehen eine Besonderheit, und zwar ein neues Sondertilgungsrecht. Hierbei wird das ohnehin vorhandene Sondertilgungsrecht von 5% pro Jahr nochmals verbessert. Darlehensnehmer haben ab diesem Termin die Möglichkeit, ihre Immobilienfinanzierung jederzeit ganz oder teilweise vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist zu tilgen.

Das neue Sondertilgungsrecht kann immer dann angewendet werden, wenn der Vertragszinssatz der Immobilienfinanzierung unter dem jeweils aktuellen Referenzzinssatz liegt. Steigt also das aktuelle Zinsniveau in Europa, haben Darlehensnehmer die Möglichkeit, ohne weitere Kündigung sowie ohne Kosten das neue Sondertilgungsrecht in Anspruch zu nehmen. Der Referenzzinssatz orientiert sich hierbei am derzeit gültigen ING-DiBa-Neugeschäftszinssatz, der für Baugeld ab 100.000 Euro mit 10jähriger Zinsbindung sowie über 85% Kaufpreis angewendet wird. Dieser Referenzzinssatz kann sich täglich ändern, die ING-DiBa legt daher den Zinssatz zum Zeitpunkt der Kundenanfrage zugrunde.

Daneben kann das neue Sondertilgungsrecht auch dann angewendet werden, wenn der Vertragszins über dem derzeitigen Referenzzinssatz liegt. In diesem Fall ist vom Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsgebühr zu entrichten, die sich ebenfalls am jeweils gültigen Referenzzinssatz orientiert. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsgebühr, die sich auch an der Restschuld sowie der verbleibenden Darlehenslaufzeit orientiert, wird von der ING-DiBa zum Zeitpunkt des Sondertilgungswunsches des Kunden individuell berechnet.

Beide Regelungen gelten analog für Immobilienfinanzierungen, die durch den Verkauf des zugrunde liegenden Objekts getilgt werden sollen. Für Baugeld der KfW-Bankengruppe, die beispielsweise im Rahmen einer Modernisierung aufgenommen wurden, gilt das neue Sondertilgungsrecht nicht.

In jedem Fall kann das neue Sondertilgungsrecht nur für Immobilienfinanzierungen angewendet werden, die bereits voll ausgezahlt sind. Auch darf die gewünschte Sondertilgung einzig aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Neuaufnahme von Baugeld bei der ING-DiBa sowie die Ablösung durch andere Banken sind ausgeschlossen.


· Gelesen insgesamt : 19414 · davon heute: 4

- - - - -
Ähnliche Artikel:

letzter Artikel: Wohn-Riester-Annuitätendarlehen
nächster Artikel: Baugeld mit wenig Eigenkapital wird teurer

Kommentare

  1. Petja Stoy
    Mai 2nd, 2009 | 16:17

    Liebe Leute,

    bitte benennt die Quelle dieser Aussage. In den Finanzierungsrichtlinien der DiBa (die mir im Original und auf dem neuesten Stand vorliegen) steht nichts über dieses Sondertilgungsrecht. Tatsächlich gibt es so genannte Härtefallregelungen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Monaten) das Darlehen ohne VFE zurückgezahlt werden. Allerdings muß die Ablösung stets aus Eigenkapital erfolgen, keine Umschuldung durch eine andere Bank! Also wor kommt diese Aussage mit der teilweisen Ablösung her? Entweder verifizieren oder entfernen. Danke.

  2. Baugeld Redaktion
    Mai 4th, 2009 | 08:42

    Sehr geehrte Frau Stoy,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das oben beschriebene Sondertilgungsrecht gibt es tatsächlich. Wir beziehen uns auf das Vermittler-Schreiben der ING-DiBa aus Januar 2009. Hier sind nicht die von Ihnen genannten Härtefallregelungen gemeint. Zum Nachlesen: Regelungen zur Zulassung von erhöhten Sondertilgungen aus Eigenkapital

  3. Baugeld Redaktion
    Mai 26th, 2009 | 16:48

    Das hier genannte Sondertilgungsrecht bietet die ING-DiBa noch bis zum 31.05.2009 an. Danach sind Sondertilgungen wie gewohnt ein mal pro Jahr bis zu 5% der Darlehenssumme (mind. 1250€) möglich.

Schreib was ...