Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall
Wird mit der Bank ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, wird im Darlehensvertrag immer auch die Zeit der Zinsbindung vereinbart. Diese gibt an, wie lange der Darlehensnehmer mit gleich bleibenden Hypothekenzinsen und somit mit einer konstanten Rate rechnen kann. Je nach Wunsch des Darlehensnehmers wird die Zinsbindung auf 5-15 Jahre, in Einzelfällen sogar bis zu 30 Jahre vereinbart. Grundsätzlich ist die Kündigung der Hausfinanzierung während der Zeit ausgeschlossen. Erst nach Ablauf der ersten zehn Jahre ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten überhaupt möglich. Da dies vertraglich vereinbart ist, refinanziert sich die Bank für die entsprechende Zeit.
Immer häufiger müssen Darlehensnehmer aber ungewollt vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann ein beruflich bedingter Umzug, den mittlerweile etwa vier Millionen Deutsche in ihrem Leben mindestens einmal vollziehen müssen, den Verkauf des Hauses bedeuten. Gleiches gilt für Arbeitslosigkeit, den Tod oder die Berufsunfähigkeit eines Darlehensnehmers, denn in diesen Fällen ist die monatliche Belastung oft nicht mehr tragbar. Durch den Verkauf des Hauses soll dann das Immobiliendarlehen abgelöst werden, um den oft hohen Darlehensraten zu entgehen.
Müssen Darlehensnehmer ihre Hausfinanzierung jedoch vorzeitig kündigen, ist dies oft mit immens hohen Kosten verbunden. Diese resultieren aus der von der Bank erhobenen Vorfälligkeitsentschädigung, die einen Ersatz für die von der Bank bereits eingeplanten Zinserträge bieten soll. In Abhängigkeit von der noch ausstehenden Darlehenssumme, der Restlaufzeit, dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Hypothekenzins sowie dem bei Kündigung geltenden Niveau der Baugeld Zinsen kann diese Vorfälligkeit einige Tausend Euro kosten. Wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung im Einzelnen ist, wird erst bei Eingang der Kündigung errechnet. So werden also Darlehensnehmer, die gezwungen sind, ihr Haus zu verkaufen, doppelt belastet.
Doch mittlerweile gibt es Banken, die für das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung eine Lösung gefunden haben. Sie ermöglichen ihren Kunden zwar nicht, ohne Grund bzw. einzig aus Gründen der Kondition das Immobiliendarlehen vorzeitig zu kündigen, sie bieten aber in den oben genannten Härtefällen an, auf die Vorfälligkeitsgebühr zu verzichten. Hierbei spricht man auch von einem vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsschutz.
Zu den Banken, die diesen Vorfälligkeitsschutz für Härtefälle bieten, gehört neben der ING-DiBa auch die DSL Bank sowie die Westdeutsche Immobilienbank. Darlehensnehmer können bei diesen Banken in fest definierten Härtefällen also ihre Hausfinanzierung vorzeitig ablösen oder zurückzahlen, ohne die Vorfälligkeitszinsen bezahlen zu müssen. Die Kosten hierfür sind jedoch sehr unterschiedlich. Ist der Vorfälligkeitsschutz bei Tod, voller Erwerbsunfähigkeit sowie länger als sechsmonatiger Arbeitslosigkeit bei der ING DiBa bereits kostenlos in den Verträgen eingeschlossen, müssen Darlehensnehmer hierfür bei der DSL Bank einmalig 300 Euro bezahlen. Für einen Betrag von 500 Euro verzichtet die DSL Bank gar auf die Vorfälligkeitsgebühr im Fall eines berufsbedingten Umzugs, auf Wunsch kann das Immobiliendarlehen sogar auf eine Immobilie im neuen Wohnort übertragen werden. Wer einen neuen Eigentümer für sein Haus findet, kann auch einen kostenfreien Schuldnerwechsel vornehmen lassen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn der neue Hausbesitzer eine entsprechende Bonität vorweisen kann, die der Bank die Sicherheit auf Rückzahlung bietet. Um dies zu prüfen, muss der neue Darlehensnehmer zuerst all seine Bonitätsunterlagen vorlegen. Die Westdeutsche Immobilienbank hingegen berechnet pauschal einen Zinsaufschlag von 0,05%, um der Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall zu entgehen.
Tritt der jeweilige Härtefall ein, sollten Darlehensnehmer möglichst schnell mit ihrer Bank in Kontakt treten. In jedem Fall ist es hierbei nötig, die jeweilige Situation zu schildern und natürlich auch zu belegen. Weiterhin ist es wichtig, dass der Darlehensnehmer aufzeigen kann, aus welchen Mitteln die Rückzahlung der Hausfinanzierung erfolgen soll. So muss entweder ausreichend hohes Eigenkapital zur Verfügung stehen bzw. der Verkauf des Hauses muss die noch ausstehende Darlehenssumme decken.
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Hallo,
ich habe mit großem Interesse diesen Artikel gelesen. Leider konnte ich nicht herauslesen welches die Härtefälle für die Westimmo sind. Können Sie mir da weiterhelfen und was bedeutet ein Zinsaufschlag von 0,05% bei z.B. 100.000 € Restschuld?
Ich würde mich über ein, selbstverständlich unverbindliche, Antwort freuen.
Beste Grüße
H. Bartsch
Vielen Dank für Ihre Frage.
Da die Westdeutsche ImmobilienBank AG ihr Privatkundengeschäft zum 01.01.2009 eingestellt hat, bietet diese nun keinen Vorfälligkeitsschutz in Härtefällen an.
Bis zu diesem Zeitpunkt konnte sich der Kunde gegen die finanziellen Folgen nachstehender Ereignisse absichern:
- berufsbedingter Umzug
- Todesfall
- volle Erwerbsunfähigkeit
- mindestens einjährige ununterbrochene Arbeitslosigkeit
- Scheidung
0,05% von 100.000 EURO sind 50 EURO pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Baugeld-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sagen, dass die DSL Bank im Falle eines Härtefalles bereit wäre, auf die Vorfälligkeit zu verzichten. Leider muss ich dem widersprechen. Ich musste Insolvenz anmelden und das Haus verkaufen. Immer wieder bat ich die DSL Bank um Hilfe, Lösungsmöglichkeiten und schließlich auch um Nachlass der hohen zusätzlichen Schulden. Durch die Vorfälligkeit und zusätzlichen Zinsen (Höhe von beiden ca. 11.000 €) habe ich 7 1/2 Jahre über 50.000 € nur an die Bank bezahlt!!! Jeden Monat hatte ich ca. 580 € all die Jahre bezahlt (Tilgung sollte 1 1/2 % sein), die somit futsch ist. Selbst der Hinweis, dass die Bank die vorzeitig zurückgezahlte Hypothek sogar 2 1/2 Jahre vorher wieder als weiteren Kredit verleihen konnte, machte keinen Eindruck auf die Bank. Sie bleibt dabei, dass Sie im Sinne ihrer Kunden (dabei war ich auch Kunde)auf den vollen Gewinn bestehen müsste. Hat die DSL Bank tatsächlich Anspruch darauf, als Bank mit einem sozialen Gerechtigkeitsgefühl in diesem Beitrag genannt zu werden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Margarete
Sehr geehrte Frau Margarete,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben Ihren Nachnamen vorsorglich entfernt und nur Ihren Vornamen stehen lassen. Wir bedauern, dass Sie im Zusammenhang mit Ihrer Insolvenz unzufrieden mit der Abwicklung Ihres Darlehens sind. Da wir Ihnen das Darlehen nicht vermittelten, können wir leider keine Aussagen zu Ihrem konkreten Fall machen.
Zum Vorfälligkeitsschutz der DSL Bank möchten wir Ihnen jedoch mitteilen, dass dieser Schutz nur gilt, wenn man bei Abschluss des Darlehensvertrages den Vorfälligkeitsschutz für zusätzlich 300 Euro gebucht hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Baugeld-Team
Unsere Mutter ist verstorben. Mein Bruder und ich müssen nun das Haus verkaufen. Es gibt noch ein Darlehen von ca. 29.000,– € (abgesichert über eine Grundschuld). Das Geld wurde damals zur Umschuldung und nicht zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen. Ist es somit ein Baudarlehen oder ein Verbraucherdarlehen? Die Bank (Raiffeisen Bank) will nun eine VFE von etwa 2.900,– €. Handelt sich es hier nicht um einen Härtefall? Muss die Bank diese VPE nehmen? Mit freundlichen Grüßen Sabine B.
Sehr geehrte Frau Sabine B.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Immobilienfinanzierung, wenn das Darlehen durch eine Grundschuld gesichert ist. Viele Banken berechnen bei Kündigung einer Immobilienfinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Offenbar auch Ihre Bank. Für eine rechtliche Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Baugeld-Team
Hallo,
mein Mann ist vor 3 Monaten gestorben.
Wir haben ein gemeinsames Annuitätendarlehen bei der DKB (Hausfinanzierung).
Ich habe eine 8 jährige Tochter und arbeite halbtags.
Habe ich nun die Möglichkeit diesen Vertrag, der noch 5 Jahre läuft, herauszukommen? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht und muss ich Vorfälligkeitszinsen zahlen? Kann die Bank sich weigern?
Sehr geehrte Frau Benita,
unser herzliches Beileid!
In der Regel ist die Bank nicht verpflichtet, Sie aus dem Vertrag herauszulassen. Und wenn Sie es macht, dann meistens nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Da wir Ihren Fall nicht im Detail kennen und auch keine rechtliche Beratung leisten dürfen, empfehlen wir Ihnen (wie auch Sabine B.), einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Baugeld-Team