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Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall

Wird mit der Bank ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, wird im Darlehensvertrag immer auch die Zeit der Zinsbindung vereinbart. Diese gibt an, wie lange der Darlehensnehmer mit gleich bleibenden Hypothekenzinsen und somit mit einer konstanten Rate rechnen kann. Je nach Wunsch des Darlehensnehmers wird die Zinsbindung auf 5-15 Jahre, in Einzelfällen sogar bis zu 30 Jahre vereinbart. Grundsätzlich ist die Kündigung der Hausfinanzierung während der Zeit ausgeschlossen. Erst nach Ablauf der ersten zehn Jahre ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten überhaupt möglich. Da dies vertraglich vereinbart ist, refinanziert sich die Bank für die entsprechende Zeit.

Immer häufiger müssen Darlehensnehmer aber ungewollt vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann ein beruflich bedingter Umzug, den mittlerweile etwa vier Millionen Deutsche in ihrem Leben mindestens einmal vollziehen müssen, den Verkauf des Hauses bedeuten. Gleiches gilt für Arbeitslosigkeit, den Tod oder die Berufsunfähigkeit eines Darlehensnehmers, denn in diesen Fällen ist die monatliche Belastung oft nicht mehr tragbar. Durch den Verkauf des Hauses soll dann das Immobiliendarlehen abgelöst werden, um den oft hohen Darlehensraten zu entgehen.

Müssen Darlehensnehmer ihre Hausfinanzierung jedoch vorzeitig kündigen, ist dies oft mit immens hohen Kosten verbunden. Diese resultieren aus der von der Bank erhobenen Vorfälligkeitsentschädigung, die einen Ersatz für die von der Bank bereits eingeplanten Zinserträge bieten soll. In Abhängigkeit von der noch ausstehenden Darlehenssumme, der Restlaufzeit, dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Hypothekenzins sowie dem bei Kündigung geltenden Niveau der Baugeld Zinsen kann diese Vorfälligkeit einige Tausend Euro kosten. Wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung im Einzelnen ist, wird erst bei Eingang der Kündigung errechnet. So werden also Darlehensnehmer, die gezwungen sind, ihr Haus zu verkaufen, doppelt belastet.

Doch mittlerweile gibt es Banken, die für das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung eine Lösung gefunden haben. Sie ermöglichen ihren Kunden zwar nicht, ohne Grund bzw. einzig aus Gründen der Kondition das Immobiliendarlehen vorzeitig zu kündigen, sie bieten aber in den oben genannten Härtefällen an, auf die Vorfälligkeitsgebühr zu verzichten. Hierbei spricht man auch von einem vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsschutz.

Zu den Banken, die diesen Vorfälligkeitsschutz für Härtefälle bieten, gehört neben der ING-DiBa auch die DSL Bank sowie die Westdeutsche Immobilienbank. Darlehensnehmer können bei diesen Banken in fest definierten Härtefällen also ihre Hausfinanzierung vorzeitig ablösen oder zurückzahlen, ohne die Vorfälligkeitszinsen bezahlen zu müssen. Die Kosten hierfür sind jedoch sehr unterschiedlich. Ist der Vorfälligkeitsschutz bei Tod, voller Erwerbsunfähigkeit sowie länger als sechsmonatiger Arbeitslosigkeit bei der ING DiBa bereits kostenlos in den Verträgen eingeschlossen, müssen Darlehensnehmer hierfür bei der DSL Bank einmalig 300 Euro bezahlen. Für einen Betrag von 500 Euro verzichtet die DSL Bank gar auf die Vorfälligkeitsgebühr im Fall eines berufsbedingten Umzugs, auf Wunsch kann das Immobiliendarlehen sogar auf eine Immobilie im neuen Wohnort übertragen werden. Wer einen neuen Eigentümer für sein Haus findet, kann auch einen kostenfreien Schuldnerwechsel vornehmen lassen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn der neue Hausbesitzer eine entsprechende Bonität vorweisen kann, die der Bank die Sicherheit auf Rückzahlung bietet. Um dies zu prüfen, muss der neue Darlehensnehmer zuerst all seine Bonitätsunterlagen vorlegen. Die Westdeutsche Immobilienbank hingegen berechnet pauschal einen Zinsaufschlag von 0,05%, um der Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall zu entgehen.

Tritt der jeweilige Härtefall ein, sollten Darlehensnehmer möglichst schnell mit ihrer Bank in Kontakt treten. In jedem Fall ist es hierbei nötig, die jeweilige Situation zu schildern und natürlich auch zu belegen. Weiterhin ist es wichtig, dass der Darlehensnehmer aufzeigen kann, aus welchen Mitteln die Rückzahlung der Hausfinanzierung erfolgen soll. So muss entweder ausreichend hohes Eigenkapital zur Verfügung stehen bzw. der Verkauf des Hauses muss die noch ausstehende Darlehenssumme decken.


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