Baugeld Blog

Infos zu Hypotheken Zinsen, Baugeld Konditionen etc…

Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall

Wird mit der Bank ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, wird im Darlehensvertrag immer auch die Zeit der Zinsbindung vereinbart. Diese gibt an, wie lange der Darlehensnehmer mit gleich bleibenden Hypothekenzinsen und somit mit einer konstanten Rate rechnen kann. Je nach Wunsch des Darlehensnehmers wird die Zinsbindung auf 5-15 Jahre, in Einzelfällen sogar bis zu 30 Jahre vereinbart. Grundsätzlich ist die Kündigung der Hausfinanzierung während der Zeit ausgeschlossen. Erst nach Ablauf der ersten zehn Jahre ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten überhaupt möglich. Da dies vertraglich vereinbart ist, refinanziert sich die Bank für die entsprechende Zeit.

Immer häufiger müssen Darlehensnehmer aber ungewollt vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann ein beruflich bedingter Umzug, den mittlerweile etwa vier Millionen Deutsche in ihrem Leben mindestens einmal vollziehen müssen, den Verkauf des Hauses bedeuten. Gleiches gilt für Arbeitslosigkeit, den Tod oder die Berufsunfähigkeit eines Darlehensnehmers, denn in diesen Fällen ist die monatliche Belastung oft nicht mehr tragbar. Durch den Verkauf des Hauses soll dann das Immobiliendarlehen abgelöst werden, um den oft hohen Darlehensraten zu entgehen.

Müssen Darlehensnehmer ihre Hausfinanzierung jedoch vorzeitig kündigen, ist dies oft mit immens hohen Kosten verbunden. Diese resultieren aus der von der Bank erhobenen Vorfälligkeitsentschädigung, die einen Ersatz für die von der Bank bereits eingeplanten Zinserträge bieten soll. In Abhängigkeit von der noch ausstehenden Darlehenssumme, der Restlaufzeit, dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Hypothekenzins sowie dem bei Kündigung geltenden Niveau der Baugeld Zinsen kann diese Vorfälligkeit einige Tausend Euro kosten. Wie hoch diese Vorfälligkeitsentschädigung im Einzelnen ist, wird erst bei Eingang der Kündigung errechnet. So werden also Darlehensnehmer, die gezwungen sind, ihr Haus zu verkaufen, doppelt belastet.

Doch mittlerweile gibt es Banken, die für das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung eine Lösung gefunden haben. Sie ermöglichen ihren Kunden zwar nicht, ohne Grund bzw. einzig aus Gründen der Kondition das Immobiliendarlehen vorzeitig zu kündigen, sie bieten aber in den oben genannten Härtefällen an, auf die Vorfälligkeitsgebühr zu verzichten. Hierbei spricht man auch von einem vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsschutz.

Zu den Banken, die diesen Vorfälligkeitsschutz für Härtefälle bieten, gehört neben der ING-DiBa auch die DSL Bank sowie die Westdeutsche Immobilienbank. Darlehensnehmer können bei diesen Banken in fest definierten Härtefällen also ihre Hausfinanzierung vorzeitig ablösen oder zurückzahlen, ohne die Vorfälligkeitszinsen bezahlen zu müssen. Die Kosten hierfür sind jedoch sehr unterschiedlich. Ist der Vorfälligkeitsschutz bei Tod, voller Erwerbsunfähigkeit sowie länger als sechsmonatiger Arbeitslosigkeit bei der ING DiBa bereits kostenlos in den Verträgen eingeschlossen, müssen Darlehensnehmer hierfür bei der DSL Bank einmalig 300 Euro bezahlen. Für einen Betrag von 500 Euro verzichtet die DSL Bank gar auf die Vorfälligkeitsgebühr im Fall eines berufsbedingten Umzugs, auf Wunsch kann das Immobiliendarlehen sogar auf eine Immobilie im neuen Wohnort übertragen werden. Wer einen neuen Eigentümer für sein Haus findet, kann auch einen kostenfreien Schuldnerwechsel vornehmen lassen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn der neue Hausbesitzer eine entsprechende Bonität vorweisen kann, die der Bank die Sicherheit auf Rückzahlung bietet. Um dies zu prüfen, muss der neue Darlehensnehmer zuerst all seine Bonitätsunterlagen vorlegen. Die Westdeutsche Immobilienbank hingegen berechnet pauschal einen Zinsaufschlag von 0,05%, um der Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall zu entgehen.

Tritt der jeweilige Härtefall ein, sollten Darlehensnehmer möglichst schnell mit ihrer Bank in Kontakt treten. In jedem Fall ist es hierbei nötig, die jeweilige Situation zu schildern und natürlich auch zu belegen. Weiterhin ist es wichtig, dass der Darlehensnehmer aufzeigen kann, aus welchen Mitteln die Rückzahlung der Hausfinanzierung erfolgen soll. So muss entweder ausreichend hohes Eigenkapital zur Verfügung stehen bzw. der Verkauf des Hauses muss die noch ausstehende Darlehenssumme decken.


· Gelesen insgesamt : 56355 · davon heute: 3

- - - - -
Ähnliche Artikel:

letzter Artikel: Bis zu 250 EURO für die Anschlussfinanzierung
nächster Artikel: Eigenheimrente / Wohn-Riester und die ersten Angebote

Kommentare

  1. H. Bartsch
    Januar 6th, 2011 | 18:30

    Hallo,

    ich habe mit großem Interesse diesen Artikel gelesen. Leider konnte ich nicht herauslesen welches die Härtefälle für die Westimmo sind. Können Sie mir da weiterhelfen und was bedeutet ein Zinsaufschlag von 0,05% bei z.B. 100.000 € Restschuld?

    Ich würde mich über ein, selbstverständlich unverbindliche, Antwort freuen.
    Beste Grüße
    H. Bartsch

  2. Baugeld Redaktion
    Januar 20th, 2011 | 16:11

    Vielen Dank für Ihre Frage.

    Da die Westdeutsche ImmobilienBank AG ihr Privatkundengeschäft zum 01.01.2009 eingestellt hat, bietet diese nun keinen Vorfälligkeitsschutz in Härtefällen an.

    Bis zu diesem Zeitpunkt konnte sich der Kunde gegen die finanziellen Folgen nachstehender Ereignisse absichern:
    - berufsbedingter Umzug
    - Todesfall
    - volle Erwerbsunfähigkeit
    - mindestens einjährige ununterbrochene Arbeitslosigkeit
    - Scheidung

    0,05% von 100.000 EURO sind 50 EURO pro Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  3. Margarete
    Juli 16th, 2011 | 19:58

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie sagen, dass die DSL Bank im Falle eines Härtefalles bereit wäre, auf die Vorfälligkeit zu verzichten. Leider muss ich dem widersprechen. Ich musste Insolvenz anmelden und das Haus verkaufen. Immer wieder bat ich die DSL Bank um Hilfe, Lösungsmöglichkeiten und schließlich auch um Nachlass der hohen zusätzlichen Schulden. Durch die Vorfälligkeit und zusätzlichen Zinsen (Höhe von beiden ca. 11.000 €) habe ich 7 1/2 Jahre über 50.000 € nur an die Bank bezahlt!!! Jeden Monat hatte ich ca. 580 € all die Jahre bezahlt (Tilgung sollte 1 1/2 % sein), die somit futsch ist. Selbst der Hinweis, dass die Bank die vorzeitig zurückgezahlte Hypothek sogar 2 1/2 Jahre vorher wieder als weiteren Kredit verleihen konnte, machte keinen Eindruck auf die Bank. Sie bleibt dabei, dass Sie im Sinne ihrer Kunden (dabei war ich auch Kunde)auf den vollen Gewinn bestehen müsste. Hat die DSL Bank tatsächlich Anspruch darauf, als Bank mit einem sozialen Gerechtigkeitsgefühl in diesem Beitrag genannt zu werden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Margarete

  4. Baugeld Redaktion
    Juli 27th, 2011 | 09:50

    Sehr geehrte Frau Margarete,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben Ihren Nachnamen vorsorglich entfernt und nur Ihren Vornamen stehen lassen. Wir bedauern, dass Sie im Zusammenhang mit Ihrer Insolvenz unzufrieden mit der Abwicklung Ihres Darlehens sind. Da wir Ihnen das Darlehen nicht vermittelten, können wir leider keine Aussagen zu Ihrem konkreten Fall machen.

    Zum Vorfälligkeitsschutz der DSL Bank möchten wir Ihnen jedoch mitteilen, dass dieser Schutz nur gilt, wenn man bei Abschluss des Darlehensvertrages den Vorfälligkeitsschutz für zusätzlich 300 Euro gebucht hatte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  5. Sabine B.
    November 14th, 2011 | 22:55

    Unsere Mutter ist verstorben. Mein Bruder und ich müssen nun das Haus verkaufen. Es gibt noch ein Darlehen von ca. 29.000,– € (abgesichert über eine Grundschuld). Das Geld wurde damals zur Umschuldung und nicht zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen. Ist es somit ein Baudarlehen oder ein Verbraucherdarlehen? Die Bank (Raiffeisen Bank) will nun eine VFE von etwa 2.900,– €. Handelt sich es hier nicht um einen Härtefall? Muss die Bank diese VPE nehmen? Mit freundlichen Grüßen Sabine B.

  6. Baugeld Redaktion
    November 25th, 2011 | 11:42

    Sehr geehrte Frau Sabine B.,

    vielen Dank für Ihre Fragen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Immobilienfinanzierung, wenn das Darlehen durch eine Grundschuld gesichert ist. Viele Banken berechnen bei Kündigung einer Immobilienfinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Offenbar auch Ihre Bank. Für eine rechtliche Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe aufzusuchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  7. Benita
    Januar 23rd, 2012 | 00:04

    Hallo,
    mein Mann ist vor 3 Monaten gestorben.
    Wir haben ein gemeinsames Annuitätendarlehen bei der DKB (Hausfinanzierung).
    Ich habe eine 8 jährige Tochter und arbeite halbtags.
    Habe ich nun die Möglichkeit diesen Vertrag, der noch 5 Jahre läuft, herauszukommen? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht und muss ich Vorfälligkeitszinsen zahlen? Kann die Bank sich weigern?

  8. Baugeld Redaktion
    Januar 23rd, 2012 | 10:15

    Sehr geehrte Frau Benita,

    unser herzliches Beileid!

    In der Regel ist die Bank nicht verpflichtet, Sie aus dem Vertrag herauszulassen. Und wenn Sie es macht, dann meistens nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Da wir Ihren Fall nicht im Detail kennen und auch keine rechtliche Beratung leisten dürfen, empfehlen wir Ihnen (wie auch Sabine B.), einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  9. Karin
    Mai 8th, 2012 | 16:08

    Hallo! Ich habe am 24.10.2011 meinen Mann verloren. Wir haben bei der Nord-Ostsee Sparkasse ein Darlehen bis zum 30.12.2013 laufen. Da mein verstorbener Ehemann im Beamtenstatus bei der Deutschen Bahn Ag war, sagte mann uns, wir breuchten keine Darlehns Versicherung. Mein Mann war Privat Krankenversichert und hatte keine Restschuldversicherung. Da die Krankenkasse nur 80% aller Kosten Erstattete habe ich durch die schwere Krebserkrankung ca. 50 000,00€ Schulden. Die ich aber in kleinen Raten zurückzahlen möchte. Ich habe die volle Erwerbsunfähigkeitsrente ab dem 01.02.2012 erhalten. Habe eine Schwerbehinderung von 70% und die Pflegestufe 1. Ich habe zum 31.05.2012 einen Käufer fürs Haus und meine Hausbank möchte eine Vorfälligkeitsentschädigung von mir.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin W.

  10. Ines Kurz
    Juli 18th, 2012 | 19:50

    Vorfälligkeitsentschädigung im Härtefall bei DSL Bank auch dann anwendbar, wenn Kunde nicht darauf hingewiesen wurde, dass es eine solche Härtefallregelung gibt?
    Vielen Dank Ines Kurz

  11. Baugeld Redaktion
    Juli 21st, 2012 | 11:49

    Sehr geehrte Frau Kurz,

    den Vorfälligkeitsschutz erhält man bei der DSL Bank nur dann, wenn man diesen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag eingeschlossen hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  12. stoll klaus
    August 28th, 2012 | 13:58

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es bei der Hamburger Sparkasse, wenn ja seit wann, eine solche Härtefallregelung?
    Wenn nicht, welche Möglichkeit besteht beim Tod des Darlehensnehmers?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    K. Stoll

  13. Baugeld Redaktion
    August 28th, 2012 | 14:43

    Sehr geehrter Herr Stoll,

    die Hamburger Sparkasse gehört nicht zu unseren Kooperationsbanken. Wir können Ihnen daher leider nicht mitteilen, ob die Haspa eine solche Härtefallregelung anbietet. Im Internet haben wir auch nichts dazu gefunden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich zu diesem Thema direkt mit der Hamburger Sparkasse in Verbindung zu setzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  14. Peter
    Oktober 26th, 2012 | 10:23

    Meine Mutter (80) hatte einen Schlaganfall und das Haus muss umgebaut werden (behindertengerecht). Die Volksbank (Mutter=Kunde seit 60 Jahren)lehnt eine Erhöhung der Hypothek zwecks Umbau ab und besteht bei Wechsel der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung. Ist dieses rechtens? (Härtefall und § 94)
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  15. Baugeld Redaktion
    Oktober 30th, 2012 | 16:47

    Sehr geehrter Herr Peter,

    wir dürfen sie nicht rechtlich beraten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Unserer Meinung nach, kann die Bank grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sofern eine ordentliche Kündigung nach § 489 BGB nicht möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  16. Ulrike
    Dezember 7th, 2012 | 23:28

    Hallo,
    ich habe da mal eine frage und hoffe sie können mir weiterhelfen.
    wir haben über die diba-ing vor 6 jahren unser haus finanziert.
    nun haben wir erfahren das mein mann an krebs erkrankt ist und wir wissen nicht wie lange er noch lebt.
    leider haben wir keine risiko-lebensversicherung abgeschlossen. die diba hat das nicht von uns verlangt so haben wir nur eine normale lebendsversicherung.
    ich möchte das haus gerne behalten, aber zu den kondition wie im moment 1300 € kalt kann ich es nicht.
    wir haben ca 210 000€ auf das haus stehen.
    nun meine frage:
    sollen wir mit der diba reden und ihnen sagen das mein mann nicht mehr lange zu leben hat um nach einer lösung zu suchen, das ich das haus behalten kann.
    oder sollen wir bzw ich warten bis mein mann verstorben ist?
    wir haben halt angst das die bank uns das haus wegnimmt oder in 3 jahren die umschuldung nicht macht.
    einige leute sagen blöß nicht mit der bank reden. andere sagen auf jedenfall.

    was ist jetzt wirklich besser?

    Danke für jede Anwort

  17. Baugeld Redaktion
    Dezember 10th, 2012 | 16:19

    Sehr geehrte Frau Ulrike,

    es ist gut, dass Sie sich bereits frühzeitig mit den Folgen der Krebserkrankung Ihres Mannes beschäftigen. Da wir Ihren Fall nicht im Detail kennen, möchten wir etwas allgemeiner antworten.
    Aus unseren Erfahrungen ist die ING-DiBa eine flexible Bank, mit der man reden und Lösungen suchen kann. So ist es bei der ING-DiBa grundsätzlich möglich, die Tilgung und somit den monatlichen Aufwand zu senken. Außerdem kann bereit 36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung eine Verlängerung mittels Forwarddarlehen beantragt werden. Dadurch sichert man sich bereits heute die aktuell sehr günstigen Zinsen.
    Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns direkt wenden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  18. mark
    Dezember 19th, 2012 | 19:14

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage an Sie.
    Durch vorzeitige Berentung ist es mir nicht mehr möglich meine Darlehns mit Zinsfestschreibung zu finanzieren. Möchte daher meiner Tochter das Haus überschreiben und mit der Spar-u. Kreditbank ein neues Darlehn aushandeln.
    Ist auch hier eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig oder gilt hier der Härtefall?

    Danke für jede Antwort

    Mit freundlichem Gruß

    Mark

  19. Baugeld Redaktion
    Dezember 21st, 2012 | 17:17

    Sehr geehrter Herr Mark,

    ohne Sie rechtlich zu beraten, sind wir der Meinung, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Es sei denn, Sie haben mit der Spar- und Kreditbank etwas anderes vereinbart oder die zehn Jahre gemäß § 489 BGB sind abgelaufen. Alternativ könnten Sie die Spar- und Kreditbank fragen, ob Ihre Tochter das Darlehen übernehmen kann.

    Wir wünschen Ihnen und allen anderen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  20. Brueck
    Januar 15th, 2013 | 00:03

    Ich hätte auch mal eine Frage,
    mein Mann ist gerade verstorben,
    wir haben noch eine Belastung von ca. 28.000 @ auf unserer Eigentumswohnung.
    Der Vertrag läuft noch bis 2017 ‘Zinssatz 5,75 %
    die Summe könnte ich nun durch eine Lebensversicherung von 30.000 € ablösen.
    Ich rief bei unserer Hausbank der Volksbank an um Auskünfte zu erhalten . ob und in welcher Höhe die Vorfälligkeitszinsen ausfielen. dort sagte man mir ich müsse für eine genaue Berechnung vorab 50 € zahlen und bei Ablösung nochmal 150€ plus der Vorfälligkeitszinsen zahlen,
    Ist das Korrekt, daß ich erst nach Zahlung von 50 € überhaupt Auskunft bekomme ?

  21. Baugeld Redaktion
    Januar 19th, 2013 | 11:09

    Sehr geehrte Frau Brueck,

    wir halten dies für korrekt. Eine kostenlose überschlägige Berechnung können Sie z. B. mit dem Online-Vorfälligkeitsrechner der DSL Bank durchführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  22. lars-oliver.wiese
    Februar 23rd, 2013 | 16:03

    hallo 1

    ich habe auch problem mit vorfälligkeitentschädigung.

    wir haben eigentumwohnung zu verkaufen und bank noch bis 30.12.2014 lauft . seit 2004 haben wir kauft 72000 ,- jetzt rest 60000,-und 5,19% bauzinsen. vor 1 jahr habe ich job leider lohngeld ist zu wenig . wegen nebenkosten über 150% teuer geworden . ich suche internet und nicht gefunden . wie kann man gestoppt vorfälligkeit.? hat sie vorschlagen und idee ? noch seit bis 15 märz 2013 und notar vertrag …wir sind 100% behinder - gehörlosen

    vielen dank für dein mühe
    grüssen lars-oliver

  23. Baugeld Redaktion
    Februar 27th, 2013 | 15:44

    Hallo Lars Oliver,

    vielen Dank für Ihre Frage. Leider haben wir keine Idee, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung verhindern können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  24. Rita
    Mai 13th, 2013 | 14:27

    Hallo,

    ich habe Anfang 2011 zusammen mit meinem damaligen Lebenspartner den Entschluss getroffen ein Haus zu kaufen. Da er zum Zeitpunkt der Finanzierung er sich aber gerade erst selbstständig gemacht hat, konnte die Finanzierung bei der DSL Bank nur über mich abgeschlossen werden. Im Mai haben wir das Haus gekauft und im August sind wir eingezogen. Nach zwei Wochen ist mein damaliger Freund ausgezogen und hat mich mit der Finanzierung und dem Haus hängen lassen. Nach langem hin un her habe ich eine Finanzielle Lösung gefunden und ich konnte des Kredit weiterhin bedienen und das Haus somit auch halten.
    Die Bank weiss von einer drei-Zimmer-Wohnung vermiete, dass ich aber durch diese Umstände nochmals eine Ein-Zimmer-Wohnung vermiete habe ich nie erwähnt.

    Mittlerweile habe ich mit beiden Mietparteien imense Probleme. Die einen machen alles kaputt und zahlen Ihre Abrechnung nicht. Die andere ist hals über Kopf ausgezogen und hat aber Ihre Miete nicht bezahlt. Hier wird gerade Klage erhoben.
    D.h. wenn sich das noch lange hinzieht kann ich den Kredit nicht mehr bedienen…

    Jetzt ergab sich aber noch ein weiteres Problem für mich. Ich habe einen neuen Partner. Mein neuer Partner hat auch ein Haus. Da wir unser Leben gerne an einem Standort zusammen führen möchten und ich von den Vermietungen echt genug habe, haben wir für uns entschieden beiden Häusern mit seinen Vorgeschichten den Rücken zu kehren um eine eigene gemeinsame Zukunft aufzubauen.

    Mein Problem ist jetzt:
    Die Finanzierung läuft noch über ca. 207.000 € und ich bin noch sieben Jahre Zinsgebunden. Laut meinen Finanzierungsmarkler habe mit ca. 40.000 € Vorfälligkeitentschädigung zu rechnen.

    Können Sie mir hier weiterhelfen?
    Wie soll ich mich verhalten? Soll ich meiner Bank gegenüber komplett mit offenen Karten spielen?
    Haben Sie vielleicht noch einen Lösungsvorschlag an mich?
    Ein Härtefall wird es wohl nicht sein?! Es hat hier ja schon mal jemand geschrieben, dass Sie sogar Insolvenz anmelden musste…
    Das wäre fatal!
    Ich bitte um Ihre Hilfe.
    MFG Rita

  25. Baugeld Redaktion
    Mai 13th, 2013 | 16:54

    Hallo Rita,

    vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag. Da wir Ihre finanzielle Situation nicht vollständig einschätzen können, empfehlen wir Ihnen eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe aufzusuchen. Diese können die Vorfälligkeitentschädigung prüfen, Ihnen Alternativmöglichkeiten (z.B. Pfandwechsel) aufzeigen und Ratschläge hinsichtlich der vermieteten Wohnungen geben.

    Unserer Meinung nach ist es vorteilhaft, offen mit der Bank zu reden. Vielleicht ist eine Reduzierung der Tilgung möglich, um damit die monatliche Belastung zu senken. Überlegenswert ist ein Verkauf der Wohnungen, da diese jetzt nicht mehr vermietet sind. In jedem Fall sollten Sie die Hausfinanzierung auch weiterhin pünktlich bedienen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team

  26. Michael
    Juli 3rd, 2013 | 20:48

    Sehr geehrtes Baugeld-Team,
    Wir haben in 2007 einen Darlehensvertrag mit der DKB über rund 182.000,-€ abgeschlossen. Aus wirtschaftlichen Gründen kann ich nun das Darlehen nicht mehr bedienen. Ich habe schon seit Dezember 2012 immer wieder bei der Bank schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich in Schwierigkeiten komme. Jedoch hat sich die Bank nie zu diesem Thema mit mir in Verbindung gesetzt. Erst jetzt, wo ich verkaufen muss, einen Käufer habe und weiß, wieviel ich aus dem Verkauf erlösen kann zeigen sie ein gewisses Interesse. Die Briefe, die ich hier nun regelmäßig bekomme, weisen jedoch eklatante Unterschiede auf. So schreiben sie im ersten, sie seien mit der Ablösung einverstanden jedoch nur gegen zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die jedoch nicht als Wert angegeben wird. Im Zweiten wiederum verlangen sie eine Fortsetzung der Zahlungen. Dann kamen Angebote für Stundungen in einem und für Teilstundungen im Folgeschreiben. Nun bitten wir seit einiger Zeit um eine klare Aussage über den gesamten Forderungsbetrag und um einen Verzicht auf die VFE wegen Härtefall. Leider wird dies immer wieder abgelehnt und ich bekomme auch keine klaren Angaben.
    Können Sie mir einen Rat geben was ich noch machen soll?
    Mit freundlichen Grüßen

    Michael

  27. Baugeld Redaktion
    Juli 4th, 2013 | 15:51

    Hallo Michael,

    wir dürfen Sie rechtlich nicht beraten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen (z. B. Rechtsanwälten) vorbehalten. Daher geben die nachfolgenden Äußerungen lediglich unsere Meinung wieder:

    1. Wenn man ein Objekt verkauft, kann das dazugehörige Darlehen vorzeitig gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden. Im Internet gibt es Tools, mit denen man die Entschädigung überschlägig berechnen kann. Beispiel: http://vorfaelligkeit.fmh.de/fmh/

    2. Solange das Darlehen nicht zurückgezahlt ist, ist man an seine vertraglichen Pflichten (u. a. Zahlung der vereinbarten Darlehensraten) gebunden. Das heißt, nur bei einer Einigung mit der Bank, sollte die Rate gesenkt oder ausgesetzt werden.

    Zuerst empfehlen wir Ihnen, sich folgende Fragen zu stellen:
    A. Welche Rate kann der Bank angeboten werden, die auch in Zukunft regelmäßig zahlbar ist?
    B. Wie hoch ist ungefähr die Vorfälligkeitsentschädigung (Link zum Rechner siehe oben)?
    C. Reicht der Verkaufserlös, um Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen?
    wenn nein:
    D. Wie wird das verbleibende Restdarlehen zurückgezahlt?

    Wenn diese Fragen beantwortet sind, können Sie der Bank einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Es empfiehlt sich, zu den Bankmitarbeitern auch den persönlichen Kontakt zu suchen.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie sich mit Ihrer Bank einigen können. Sollten Sie sich nicht einigen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Baugeld-Team

  28. Erich Albertsen
    Juli 21st, 2013 | 12:47

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unser Sohn ist mit 41 Jahre im Juni tödlich verunglückt. Für den Erwerb eines Hauses hat er 02. 1998 einen Darlehensvertrag bei der SHL HYP über 100 00,- DM zu 6,5% abgeschlossen. Aus SHL HYP wurde DG HYP. In 02.2008 wurde ein neuer Zahlungsplan bis 12.2017 zu 5,3% abgeschlossen.
    Er war alleinleben, ist kinderlos und kein Testament . Die Eltern/Erben sind in dem Vertrag nicht erwähnt und auch nicht im Grundbuch. Das Haus soll verkauft werden. Welche Möglichkeit besteht, möglichst Kostengünstig aus dem Darlehensvertrag raus zu kommen?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für eine Antwort.

  29. Baugeld Redaktion
    Juli 29th, 2013 | 17:36

    Sehr geehrter Herr Albertsen,

    unser herzliches Beileid!

    Wenn im Jahr 2008 eine neue Zinsbindung bis 2017 vereinbart wurde, können Sie unserer Meinung nach bei Verkauf des Objektes das Darlehen grundsätzlich nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen und zurückzahlen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Baugeld-Team